Zum Schutz von Natur und Landschaft sind bei Vorhaben die Vorgaben des BNatSchG zu beachten.
Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) stellt in Form von Text und Karten die Auswirkungen eines Eingriffs in Natur und Landschaft dar. Ein wichtiges Ziel dabei ist es, die negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft möglichst zu vermeiden oder zu minimieren. Die Schritte zur Ermittlung und Beurteilung der Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von Naturhaushalt und Landschaftsbild infolge des Eingriffs sind: Bestandserfassung, Bestandsbewertung, Prognose vorhabensbedingter Wirkungen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zur Verlegung von Kabelschutzrohren zur Errichtung und Betrieb eines Glasfasernetzwerkes in Heidelberg und Mannheim
Die landschaftsplanerische Ausführungsplanung (LAP) setzt Vorgaben von Planwerken (z. B. Grünordnungsplänen, Pflege- und Entwicklungsplänen) um. Sie beinhaltet die Darstellung der Maßnahmen in Lageplänen, das Erstellen von Leistungsverzeichnissen, Mitwirkung bei der Vergabe und die Bauüberwachung.
Umsetzung der Maßnahmen des Pflege-und Entwicklungsplans „Madonnenberg“, Umsetzung der Maßnahmen des Grünordnungsplans zum Baugebiet „Schriesheim Nord“
In der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)/Umweltbericht werden in einem abgeschlossenen Dokument, vergleichbar der UVP, die Umweltwirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet sowie konfliktmindernde Maßnahmen aufgezeigt. Der Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar:
UVS zum Gewerbegebiet “Ehemalige Rheinau-Kaserne” in Mannheim
Umweltbericht zum Bauvorhaben “Baugebiet Rohrbächle” in Meckesheim
Umweltbericht zum Bauvorhaben “Baugebiet Oberbrühl II und III” in Meckesheim