Artenschutzrechtliche Untersuchungen

Viele Tier- und Pflanzenarten sind selten geworden und daher durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng geschützt. Bei (Bau-)Vorhaben außerhalb und auch innerhalb von bebauten Gebieten muss immer geprüft werden, ob diese geschützten Tier- und Pflanzenarten betroffen sein könnten. Werden ihre Lebensräume zerstört? Könnten Tiere getötet werden? Sind Störungen möglich? Diese Fragen müssen sorgfältig durch artenschutzrechtliche Untersuchungen gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) abgearbeitet werden. Sofern durch geplante Bauvorhaben Verbotstatbestände erfüllt werden und bestimmte Ausnahme- oder Befreiungsvoraussetzungen nicht gegeben sind (§§ 44, 45 und 67 BNatSchG), ist das Vorhaben unzulässig. Wichtig ist es, die Untersuchungen rechtzeitig zu veranlassen, um gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen durchführen zu können ohne ein Bauvorhaben zu verzögern.

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Wir bieten als interdisziplinäres Team aus verschiedenen natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fachleuten die komplette Bandbreite von der Kartierung der Arten über ein artenschutzrechtliches Gutachten bis hin zur Anleitung, Ausführung und Überwachung der erforderlichen Maßnahmen.

Unsere Leistungen

  • Artenschutzrechtliche Potentialermittlung
  • Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen (saP) für alle gesetzlich relevanten Artengruppen entsprechend der Vorgaben der zuständigen Behörden
  • Untersuchung von Gebäuden (Dachstühle, Fassaden) vor Abriss oder Sanierung
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  • Untersuchung von Einzelbäumen und Gehölzbeständen vor der Fällung
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  • Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich bzw. zum vorgezogenen Ausgleich (so genannte CEF-Maßnahmen)
  • Einholen von Genehmigungen zur Ausnahme oder Befreiung von Verboten bei den zuständigen Behörden (Untere und Höhere Naturschutzbehörde)
  • Anleitung und Ausführung von Ausgleichsmaßnahmen
  • Bauüberwachung
  • Umweltbaubegleitung